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Deutschlandticket JugendBW
Ab dem 01.12.2023 kann das Deutschlandticket Jugend BW bestellt werden. Alle Informationen und der Link zur Bestellung:
KVV - Karlsruher Verkehrsverbund - Bahn und Bus - Deutschlandticket JugendBW
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Online-PrintTickets sind personengebunden. Die personalisierten Online-PrintTickets können nur von der auf dem Ticket angegebenen Person genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist der Besitz eines gültigen Kontrollmediums (Personalausweis oder Reisepass) zum Nachweis der Identität.
Online-PrintTickets können nicht storniert, widerrufen oder zurückgegeben werden.
Die Ausbildungs-Monatskarte ist eine persönliche Fahrkarte und berechtigt innerhalb des aufgedruckten Geltungsbereiches (die Anzahl der Waben ist hierbei maßgebend) und Geltungszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten.
Die Ausbildungs-Monatskarte gilt für den angegebenen Kalendermonat und darüber hinaus bis zum Ablauf des folgenden Werktags (bis 24 Uhr).
Die Ausbildungs-Monatskarte ist nur gültig in Verbindung mit einer Kund*innenkarte „Ausbildung“ oder in Verbindung mit einem gültigen Schul- oder Studierendenausweis. Die Kund*innenkarte bindet die Ausbildungs-Monatskarte an eine Person. Die Kund*innenkarte ist nur gültig, wenn Vor- und Zuname, Geburtsdatum sowie die Adresse (Ort, Straße, Hausnummer) des Fahrgastes mit Kugelschreiber in Druckschrift eingetragen sind. Die für den Kauf erforderlichen Berechtigungsnachweise, u. a. Bestätigung der Ausbildungsstätte, Schulausweis oder Immatrikulationsbescheinigung, sind bei Benutzung mitzuführen und bei Fahrkartenkontrollen auf Verlangen vorzulegen. Die Kund*innenkarte „Ausbildung“ kann online oder in den Kundenzentren bezogen werden. Der Kund*innenname und die Berechtigungsgrundlage werden für die Nutzungszeit gespeichert.
Download Kund*innenkarte „Ausbildung“: https://www.kvv.de/kundenkarte-ausbildung
Bei der Ausbildungs-Monatskarte besteht keine Mitnahmeregelung.
Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifwaben (Wabenplan), die befahren werden, Start- und Zielwabe zählen mit (siehe Gemeinschaftstarif unter B 2 Tarifsystem). Beim Geltungsbereich geben Sie die Anzahl der befahrenen Waben ein, anschließend wählen Sie eine Fahrstrecke aus. Ist die von Ihnen gewünschte Fahrstrecke nicht hinterlegt, wählen Sie bitte den Fahrbereich "Sonstige" und geben beim Start- und Zielort (die Anzahl der Waben ist hierbei maßgebend, d.h. der gewählte Fahrbereich muss der Anzahl der gewählten Waben entsprechen) die dreistellige Wabennummer ein. Anschließend erhalten Sie eine Auswahl der dazugehörenden Städte bzw. Haupt- oder Verbandsgemeinden. Dazugehörende Stadt- bzw. Ortsteile werden nicht angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die korrekte Funktion des Formulars in Ihrem Browser JavaScript aktiviert haben müssen.
Die korrekte Wabenanzahl für Ihre gewünschte Fahrtrelation können Sie auch in der Schnellauskunft unter www.kvv.de ermitteln. Geben Sie hier Ihre gewünschte Start- und Ziel-Haltestelle ein. Durch Anklicken des Preises öffnet sich die Tarifauskunft und zeigt Ihnen die korrekte Wabenanzahl. Die ermittelte Wabenanzahl entspricht dem von Ihnen auszuwählenden Geltungsbereich.